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Recht & Sicherheit

LKW-Höchstmaße in Deutschland: Länge, Breite, Höhe

Welche Maße dürfen LKW, Sattelzug und Lastzug haben? Grenzwerte nach § 32 StVZO und § 22 StVO für Breite, Höhe und Länge – mit Beispiel zur Ladeflächenplanung.
Recht & SicherheitRedaktion Lademeter RechnerVeröffentlicht: 10 Min. Lesezeit

Passender Rechner:LKW Palettenrechner

Wer Ladung plant, braucht zwei Sorten von Maßen: die Innenmaße der Ladefläche und die Außenmaße, die Fahrzeug und Ladung im Straßenverkehr nicht überschreiten dürfen. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Höchstmaße für Breite, Höhe und Länge nach § 32 StVZO und § 22 StVO, zeigt, wie sie sich zu den Lademetern verhalten, und nennt typische Planungsfehler. Stand der Gesetzestexte: 20.10.2026. Prüfen Sie vor verbindlichen Entscheidungen die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de; dieser Text ersetzt weder den Gesetzestext noch eine Beratung.

Die Grenzwerte auf einen Blick

Maß Grenzwert Fundstelle
Breite, allgemein 2,55 m § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO
Breite, klimatisierte Fahrzeuge (Aufbau für temperaturgeführte Güter, Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mind. 45 mm) 2,60 m § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StVZO
Höhe, Kraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen und Anhänger 4,00 m § 32 Abs. 2 StVZO
Breite und Höhe von Fahrzeug und Ladung zusammen 2,55 m bzw. 4 m § 22 Abs. 2 StVO
Länge, Kraftfahrzeuge und Anhänger (ohne Kraftomnibusse und Sattelanhänger) 12,00 m § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVZO
Länge, Sattelkraftfahrzeug (und Züge nach Art eines Sattelkraftfahrzeugs), Regelfall 15,50 m § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 StVZO
Länge, Sattelkraftfahrzeug bei Einhaltung der Teillängen des Sattelanhängers 16,50 m § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StVZO
Länge, Zug aus Lastkraftwagen und Anhänger zur Güterbeförderung 18,75 m § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 StVZO

Alle Maße gelten „über alles“. Die Tabelle nennt nur die Grundregeln; der Gesetzestext enthält viele Sonderregeln.

Breite: 2,55 m, bei Kühlfahrzeugen 2,60 m

Die allgemeine Höchstbreite beträgt 2,55 m (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO). Für klimatisierte Fahrzeuge mit festen oder abnehmbaren Aufbauten, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind, erlaubt Nr. 4 2,60 m – vorausgesetzt, die Seitenwände sind einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick. Weitere Sonderfälle der Aufzählung betreffen unter anderem land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte und Maschinen (3,00 m) und Personenkraftwagen (2,50 m).

Gemessen wird nach ISO 612 (Definition 6.2). Satz 2 des Absatzes regelt, welche Einrichtungen bei der Breitenmessung außer Betracht bleiben – etwa Einrichtungen für indirekte Sicht (Spiegel), lichttechnische Einrichtungen, Ausbauchungen der Reifenwände am Aufstandspunkt, Schneeketten und bestimmte Planensicherungen mit begrenztem Überstand. Dazu zählen außerdem aerodynamische Luftleiteinrichtungen, wenn die Fahrzeugbreite einschließlich eines klimatisierten Aufbaus mit isolierten Wänden höchstens 2 600 mm beträgt (Nr. 11), und Sicherheitsgeländer auf Fahrzeugtransportern, die für den Transport von mindestens zwei Fahrzeugen ausgelegt sind, bei einer Fahrzeugbreite von höchstens 2 650 mm (Nr. 17). Wer ein Fahrzeug mit Anbauten betreibt, sollte die vollständige Liste im Gesetz lesen.

Außenbreite ist nicht Ladebreite

Die zulässige Außenbreite sagt wenig über die nutzbare Ladebreite. Zwischen Außen- und Innenmaß liegen Wandstärke, Verkleidung und Dämmung. Beim klimatisierten Aufbau sind die beiden Seitenwände zusammen mindestens 90 mm (2 × 45 mm) dick: Rechnerisch bleiben von 2,60 m damit höchstens 2,51 m Innenbreite übrig. Tatsächliche Werte liegen in der Praxis meist darunter und stehen in den Herstellerunterlagen.

Für die Lademeter spielt das keine Rolle, denn die Formel rechnet mit einer Referenzbreite von 2,4 m. Sie ist eine Planungsgröße der Branche und kein gesetzliches Maß. Sie hat einen handfesten geometrischen Hintergrund: Drei Europaletten längs (3 × 0,80 m) oder zwei quer (2 × 1,20 m) füllen genau 2,40 m. Wie das auf einem Standard-Auflieger mit dem Planungsmaß 13,6 × 2,4 m aussieht, zeigt der Palettenrechner:

  • 33 Europaletten passen bei der einfachen Anordnung (3 Paletten nebeneinander, 11 Reihen). Das sind 13,2 Lademeter und rund 97 % der Bodenfläche.
  • 34 Europaletten passen, wenn gedreht (quer und längs gemischt) geladen werden darf. Dann ist der Boden mit 13,6 Lademetern rechnerisch voll belegt.

Diese Werte stammen aus den Rechenkernen dieser Website für die Planungsmaße 13,6 × 2,4 m. Sie zeigen die Geometrie, nicht die Freigabe für die Praxis: Ladungssicherung, Gewicht und Vorgaben der Spedition können weniger zulassen. Mehr dazu im Ratgeber Was ist ein Lademeter? und im LKW-Palettenrechner.

Höhe: 4,00 m, auch mit Ladung

§ 32 Abs. 2 StVZO begrenzt die Höhe von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugkombinationen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (etwa Wechselbehälter) auf 4,00 m. Für die Ladung selbst bestimmt § 22 Abs. 2 StVO: Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Ausnahmen gelten unter anderem für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Für die Planung folgt daraus:

  1. Die Innenhöhe ist kleiner als die Gesamthöhe. Boden, Rahmen und Dach brauchen Platz. Standard-Auflieger rechnen deshalb in der Praxis mit Innenhöhen von rund 2,7 m, Megatrailer mit rund 3,0 m (Planungswerte dieser Website, keine Herstellerangaben).
  2. Bei offenen Aufbauten zählt die Ladung mit. Auf einer Pritsche oder einem Planenauflieger ohne feste Dachbegrenzung entscheidet die Ladehöhe, ob die 4 m eingehalten werden.
  3. Stapeln ist doppelt begrenzt: durch die Innenhöhe bzw. die 4 m und durch Tragfähigkeit und Sicherung der Ware. Die Lademeter-Regeln zum Stapelfaktor setzen die Stapelbarkeit voraus.

Länge: Solo-Fahrzeug, Sattelzug, Zug

Die Längenregeln unterscheiden nach Fahrzeugart. Alle Längen gelten einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile.

  • Kraftfahrzeuge und Anhänger (ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger): höchstens 12,00 m (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1). Das betrifft zum Beispiel einen einzelnen Lastkraftwagen oder einen Anhänger.
  • Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger) und Züge nach Art eines Sattelkraftfahrzeugs: 15,50 m (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1).
  • Sattelkraftfahrzeuge mit eingehaltenen Teillängen: 16,50 m (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2). Die Teillängen des Sattelanhängers sind (a) der Abstand von der Achse des Zugsattelzapfens bis zur hinteren Begrenzung mit höchstens 12,00 m und (b) der vordere Überhangradius mit höchstens 2,04 m.
  • Züge (Abs. 4 Satz 1 Nr. 3): 18,00 m für Kraftfahrzeuge außer Zugmaschinen mit Anhängern und 18,75 m für Zugmaschinen mit Anhängern.
  • Züge aus Lastkraftwagen und Anhänger zur Güterbeförderung: 18,75 m (Nr. 4). Dabei dürfen zwei Teillängen nicht überschritten werden: 15,65 m (größter Abstand zwischen dem vordersten äußeren Punkt der Ladefläche hinter dem Führerhaus des Lastkraftwagens und dem hintersten äußeren Punkt der Ladefläche des Anhängers, abzüglich des Abstands zwischen der hinteren Begrenzung des Kraftfahrzeugs und der vorderen Begrenzung des Anhängers) und 16,40 m (derselbe Abstand ohne diesen Abzug).

Der Standard-Sattelauflieger mit 13,6 m Ladefläche ist das übliche Maß für Sattelzüge innerhalb dieser Längengrenzen; seine Ladelänge ist die Grundlage der Angabe „13,6 Lademeter“. Beim Zug aus Lastkraftwagen und Anhänger zählt die Länge der beiden Ladeflächen. Mit Ladung darf ein Fahrzeug oder Zug nach § 22 Abs. 4 StVO insgesamt nicht länger als 20,75 m sein. Weitere Fahrzeuge finden Sie in den Übersichten unter Fahrzeuge und Maße, etwa für den Sattelzug oder den 12-Tonner.

Ausnahmen, die häufig vorkommen

  • Verlängerte Führerhäuser: Wird die höchstzulässige Länge einer Fahrzeugkombination ausschließlich durch ein verlängertes Führerhaus überschritten, gilt nach Abs. 4b eine Ausnahme; die Voraussetzungen für das Kraftfahrzeug regelt Abs. 3 Satz 2.
  • 45-Fuß-Container oder -Wechselaufbauten: Bei Sattelkraftfahrzeugen nach § 34 Abs. 6 Nr. 6 StVZO mit der Teillänge nach Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b dürfen die Länge der Fahrzeugkombination und die Teillänge nach Buchstabe a beim Transport eines Containers oder Wechselaufbaus von 45 Fuß Länge um 15 cm überschritten werden (Abs. 4c).
  • Übergrößen und Sondertransporte brauchen Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse der zuständigen Behörden. Voraussetzungen und Verfahren sind in StVZO und StVO geregelt; fragen Sie die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Vom Außenmaß zur Ladefläche: Planungswerte gängiger Fahrzeuge

Die gesetzlichen Höchstmaße sind Obergrenzen für das ganze Fahrzeug. Die nutzbare Ladefläche ist deutlich kleiner. Die folgende Tabelle zeigt die Innenmaße, mit denen die Rechner dieser Website planen. Es sind typische Planungswerte, keine Herstellerangaben und keine gesetzlichen Maße; maßgeblich sind immer die Papiere und das Aufmaß des konkreten Fahrzeugs.

Fahrzeug Innenmaß L × B × H (Planungswert) Boden-Lademeter (L × B ÷ 2,4)
Sattelzug Standard 13,60 × 2,40 × 2,70 m ca. 13,6
Megatrailer 13,60 × 2,40 × 3,00 m ca. 13,6
Wechselbrücke C 7.82 7,70 × 2,45 × 2,70 m ca. 7,9
Wechselbrücke C 7.45 7,30 × 2,45 × 2,70 m ca. 7,5
Wechselbrücke C 7.15 7,00 × 2,45 × 2,70 m ca. 7,1
12-Tonner (Koffer/Plane) 7,20 × 2,45 × 2,50 m ca. 7,4
7,5-Tonner (Koffer/Plane) 6,00 × 2,40 × 2,40 m ca. 6,0
3,5-t-Transporter mit Kofferaufbau 4,20 × 2,10 × 2,20 m ca. 3,7
20-Fuß-Container 5,89 × 2,35 × 2,39 m ca. 5,8
40-Fuß-Container 12,03 × 2,35 × 2,39 m ca. 11,8
40-Fuß-High-Cube-Container 12,03 × 2,35 × 2,69 m ca. 11,8

Die Spalte „Boden-Lademeter“ rechnet rein geometrisch (Fläche geteilt durch 2,4 m). Speditionen können andere Werte ansetzen, etwa bei Containern oder Wechselbrücken. Ausführlich und mit Palettenzahlen: Fahrzeuge und Maße.

Wechselbrücken werden nach Klassen benannt (C 7.15, C 7.45, C 7.82); die Zahl bezeichnet die Außenlänge des Aufbaus, die nutzbare Innenlänge liegt etwas darunter. Bei Containern gelten die ISO-Außenmaße; die Innenbreite ist an der Türöffnung oft enger als im Inneren. Beides sind Gründe, nie vom Außenmaß auf die Ladefläche zu schließen.

Beispiel: Passt die Sendung in den Sattelzug?

Eine Sendung besteht aus 10 Europaletten (1,20 × 0,80 m), jede 1,80 m hoch, nicht stapelbar vorgegeben, Gewicht je Palette 400 kg.

  1. Fläche: 10 Paletten benötigen 10 Bodenstellplätze. Mit der Lademeter-Formel: 10 × 1,20 m × 0,80 m ÷ 2,4 m = 4,0 Lademeter (rund 29 % eines Sattelzugs mit 13,6 Lademetern).
  2. Höhe: 1,80 m liegt unter der Innenhöhe von 2,70 m. Zweilagig wären es 2 × 1,80 m = 3,60 m und damit mehr als die Innenhöhe. Zweilagiges Stapeln scheidet aus.
  3. Gewicht: 10 × 400 kg = 4.000 kg. Das liegt weit unter der typischen Nutzlast eines Sattelzugs von rund 24 t (Planungswert), muss aber gegen die tatsächliche Nutzlast des Fahrzeugs geprüft werden – siehe Achslast und Gesamtgewicht.
  4. Ergebnis: Fläche, Höhe und Gewicht passen. Der Rest der Ladefläche kann für weitere Sendungen genutzt werden.

Die Fläche lässt sich im Lademeter-Rechner nachrechnen, die Anordnung im LKW-Palettenrechner.

Außenmaße und Gewicht sind verschiedene Grenzen

Ein Fahrzeug kann die Maße einhalten und trotzdem überladen sein – und umgekehrt. Das zulässige Gesamtgewicht und die Achslasten regelt § 34 StVZO. Wie Nutzlast und Achslast zusammenhängen, erklärt der Ratgeber Achslast und Gesamtgewicht beim LKW. Prüfen Sie Maße und Gewicht immer getrennt und gegen die Fahrzeugpapiere.

Praxis: So prüfen Sie Maße vor der Beladung

  1. Fahrzeugpapiere lesen: Zulassungsbescheinigung Teil I und Herstellerangaben zeigen Abmessungen und Gewichte des konkreten Fahrzeugs.
  2. Innenmaße messen, nicht aus der Außenbreite ableiten: Länge, Breite, Höhe, gegebenenfalls Radkästen und Einbauten.
  3. Ladungshöhe addieren: Bei offenen Aufbauten Ladehöhe und Fahrzeughöhe zusammenrechnen; nach § 22 Abs. 2 StVO dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen nicht höher als 4 m sein.
  4. Überstand beachten: Ragt die Ladung über das Fahrzeug hinaus, gelten die Grenzen und Kennzeichnungspflichten des § 22 Abs. 3 bis 5 StVO.
  5. Ladungssicherung einplanen: Sie braucht oft Platz für Sicherungsmittel – siehe Ladungssicherung im LKW.
  6. Mit dem Beladungsrechner gegenprüfen: Der LKW-Beladungsrechner zeigt Bodenfläche, Gewicht und Volumen gegen die Fahrzeugdaten.

Häufige Fehler

  • Außenbreite als Ladebreite verwenden. 2,55 m oder 2,60 m sind Außenmaße.
  • Die Sonderregel für Kühlfahrzeuge verallgemeinern. 2,60 m gilt nur bei den Voraussetzungen von Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, unter anderem Seitenwände einschließlich Wärmedämmung von mindestens 45 mm.
  • Höhe nur am Fahrzeug messen. Bei offener Ladung zählt nach § 22 Abs. 2 StVO die Höhe von Fahrzeug und Ladung zusammen.
  • Länge von Auflieger und Gesamtfahrzeug verwechseln. 13,6 m ist die Ladefläche des Aufliegers, nicht die Länge des Sattelzugs.
  • Den Gesetzestext nicht prüfen. Grenzwerte und Ausnahmen werden angepasst; die Fassung auf gesetze-im-internet.de ist maßgeblich.

Hinweis

Für Sonderfälle wie Überlänge, Überbreite oder Schwertransporte wenden Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde oder einen Fachberater. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie breit darf ein LKW in Deutschland sein?

Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO beträgt die zulässige Breite allgemein 2,55 m. Für klimatisierte Fahrzeuge mit Aufbauten für temperaturgeführte Güter, deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind, gilt nach Nr. 4 eine Breite von 2,60 m.

Wie hoch darf ein LKW sein?

Kraftfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen und Anhänger dürfen nach § 32 Abs. 2 StVZO höchstens 4,00 m hoch sein. Nach § 22 Abs. 2 StVO dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen nicht höher als 4 m sein.

Wie lang darf ein Sattelzug sein?

Sattelkraftfahrzeuge dürfen nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 StVZO 15,50 m lang sein. Sind die Teillängen des Sattelanhängers eingehalten (12,00 m von der Achse des Zugsattelzapfens bis zur hinteren Begrenzung und 2,04 m vorderer Überhangradius), sind es nach Nr. 2 16,50 m.

Entspricht die Außenbreite von 2,55 m der Ladebreite von 2,4 m?

Nein. 2,55 m ist die zulässige Außenbreite des Fahrzeugs. Die Lademeter-Formel rechnet vereinfachend mit einer Referenzbreite von 2,4 m. Die tatsächliche Innenbreite hängt von Aufbau und Wandstärke ab und steht in den Herstellerangaben.

Gelten die Grenzen für alle Fahrzeuge?

Nein. § 32 StVZO enthält zahlreiche Sonderregeln, zum Beispiel für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Kraftomnibusse, verlängerte Führerhäuser oder 45-Fuß-Container. Für Übergrößen sind Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse der zuständigen Behörden nötig.

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